Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts.
Es regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen.
Im Familienrecht sind darüber hinaus Gebiete wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft verankert.
Von Bedeutung sind Bestimmungen über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung. Insbesondere Regelungen zum Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich stehen hier oft in Frage.
Das Familienrecht enthält weiterhin Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption. Auch Regelungen über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis finden sich hier wieder.
Erbrecht
Das Erbrecht umfasst als subjektives Grundrecht u.a. das Recht, Verfügungen über das Eigentum zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln.
Neben der gesetzlich geregelten Erbfolge kann der Erblasser die Erbfolge auch selbst durch Testament oder Erbvertrag regeln.
Weiterer möglicher Inhalt einer Verfügung von Todes wegen kann aber auch das Vermächtnis oder die Auflage sein.
Auf Grund vielfältiger Gestaltungsmöglichkeiten sollte man hier die Beratung nicht scheuen.
Das Erbrecht regelt aber auch die Möglichkeit - wenn auch nur unter engen Voraussetzungen - die Enterbung bzw. den Pflichtteilsentzug.
Schließlich finden sich im Erbrecht Bestimmungen zur Vollstreckung eines Testaments und der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft.
Von wachsender Bedeutung ist auch die Erstellung von individuellen Patientenverfügungen.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Straßenverkehrsrecht ebenso das Luftfahrtrecht und das Eisenbahnrecht.
Von größter Bedeutung ist jedoch das Straßenverkehrsrecht.
Es gibt hierbei folgende Teilbereiche:
1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z.B. Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
2. Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
3. Recht der Fahrerlaubnis
Im (Straßen-)Verkehrsrecht kommt es oft auf die Abwicklung von Verkehrsunfällen und dabei auf die Klärung von Mitverschulden oder aber auf die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen an.
Eine persönliche Vertretung im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren ist hier an der Tagesordnung.
Darüber hinaus biete ich Ihnen die Möglichkeit, über meine Kanzlei berechtigte Forderungen durchzusetzen (Forderungseinzug).
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